Hausordnung der K-Motion GmbH & Co. KG
Liebe Gäste,
um Ihnen das Gemeinschaftserlebnis Kino so angenehm wie möglich zu gestalten, bedarf es einiger Hausregeln, über die wir Sie im Folgenden informieren. Das Hausrecht wird durch die Theaterleitung ausgeübt. Bille leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.
1. Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuches. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen unseres Personals vorzuzeigen. Bei Leistungserschleichung wird ein pauschal erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von EUR 30,00 erhoben.
2. Unsere Belegschaft ist berechtigt, aus Kulanz und im eigenen Ermessen Tickets bis zum Beginn einer Vorstellung zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet oder deutlich vor dem Abspann abgebrochen wird. Bei Verlust eines Tickets besteht kein Anspruch auf ein Ersatzticket.
3. Eine Reservierung von Eintrittskarten ist leider nicht möglich, Sie können vorab online sitzplatzgenau auswählen und kaufen.
4. Zum Schutz der Kinder ist Personen unter drei Jahren der Zutritt zu Kinovorstellungen nicht gestattet. Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.
5. Kinder und Jugendlichen dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) hängen in unseren Kinos aus, die Altersfreigaben unserer Filme finden Sie im Kinoprogramm auf unserer Homepage. Bei bestehenden Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann (durch den Personalausweis, Pass, Schülerausweis usw.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Dafür bitten wir um Verständnis.
6. Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in unseren Kinos ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt. Wir sind unseren Filmverleihern gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall die Taschen unserer Gäste stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle lhrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung- insbesondere das Abfilmen im Kinosaal und/oder Tonaufzeichnungen- sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch den rechtshabenden Verleih anzeigen und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten (Kameras, Smartphones, Tabletts usw.) veranlassen werden. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
7. Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren usw. anzubieten.
Wie jeder Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren o.ä. verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
8. Der Aufenthalt in unseren Foyers ist nur in Verbindung mit einem Kino- /Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte und zu Informationszwecken gestattet.
9. Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.
10. Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.
11. Das Mitbringen von Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind- ist untersagt.
12. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot von sperrigen oder übergroßen Gegenständen, z.B. Skateboards, Koffer o.Ä.
13. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone, Tablets und sonstige Kommunikationsgeräte müssen im Kinosaal – spätestens zu Beginn des Programms – aus- bzw. stumm geschaltet werden. Die Nutzung der Kommunikationsgeräte ist während der gesamten Vorstellung untersagt.
14. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates und Tretrollern ist im Gebäude untersagt.
15. lm gesamten Kinogebäude herrscht absolutes Rauchverbot.
16. Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen / Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder
17. Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, grob verschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Hauses verwiesen. Die Geltungsmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
18. Betteln und Hausieren sowie nicht ausdrücklich genehmigtes Feilbieten von Ware ist untersagt.
19. Musizieren und sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.
20. Das Verteilen und Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen und Werbeartikeln sowie das Anbringen von Plakaten sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.
Geltungsbereich:
Für diese Hausordnung sind das gesamte Kinogebäude sowie die ggf. dazu
gehörigen Außenanlagen. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere
Bestimmungen der Hausordnung behält sich K-Motion jederzeit das Recht auf
Hausverweis, Hausverbot sowie weitere Schritte nach eigenem Ermessen vor.
Wir danken
für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie als Gast in unserem Kino begrüßen zu dürfen.
Viel Spaß bei Ihrem Kinobesuch.